AGB heinsigartige Veranstaltungen allgemein
Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Heins genießt“
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticketverkauf bei Heins
1. Veranstalter
Die Veranstaltungen werden von der Objekt Hochhaus Bielefeld Betriebsgesellschaft mbH, nachfolgend „Heins“ genannt, angeboten und durch eine externe Veranstalter durchgeführt.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die sich im Vorfeld über die dafür vorgesehene Website verbindlich angemeldet und den AGB zugestimmt haben.
3. Durchführung und Teilnehmerzahl
Die Durchführung der Veranstaltungen ist an eine Mindestteilnehmerzahl von zehn (10) Personen gebunden. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, behält sich Heins das Recht vor, die jeweilige Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall wird keine Rückerstattung vorgenommen, sondern ggf. ein Ersatztermin angeboten.
4. Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die Teilnahme an einer Veranstaltung sind vorab zu entrichten. Eine Rückerstattung des gezahlten Betrags – etwa bei Nichterscheinen – ist ausgeschlossen.
5. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen
Der Veranstalter kann im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen anfertigen. Mit Betreten des Veranstaltungsortes stimmt der Besucher einer möglichen Veröffentlichung zu.
6. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Heins übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die währenddessen entstehen.
Ebenso wird keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder sonstigen persönlichen Gegenständen übernommen – insbesondere nicht für Garderobe.
Für durch Teilnehmende verursachte Schäden an Einrichtungen oder Inventar des H1 Gebäudes haften die Verursacher in vollem Umfang.
7. Hausordnung & Sicherheit
Mit der Teilnahme verpflichten sich alle Teilnehmenden zur Einhaltung der Hausordnung des H1 Gebäudes.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Benutzungsordnung behält sich Heins Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der Teilnahme vor. Durch das Lesen der Benutzungsordnung vor Ort oder online gilt diese als zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Benutzungsordnung behält sich Heins Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der Teilnahme vor.
Teilnehmende werden gebeten, sich bei Veranstaltungsbeginn über die Lage von Notausgängen zu informieren. Im Notfall ist ein Rettungswagen über den Notruf 112 zu verständigen.
Sämtliche Notausgänge sind außer im Notfall stets geschlossen zu halten und nicht zu betätigen. Es ist sicherzustellen, dass die Notausgänge nicht versperrt und frei zugänglich sind; Rettungswege sind stets freizuhalten. Erste-Hilfe Materialien befinden sich im jeweiligen Raum an den gekennzeichneten Stellen. Meldeeinrichtungen für Notrufe sind durch die jeweiligen Benutzer:innen selbst vorzuhalten (Mobilfunkgerät).
8. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung und Zahlung erkennen die Teilnehmenden diese AGB verbindlich an. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Objekt Hochhaus Bielefeld Betriebsgesellschaft mbH | Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz Bielefeld | Registergericht Bielefeld HRB 45330 | Geschäftsführer: Dr. Andreas Iding
