AGB Heins Allgemein
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticketverkauf bei Heins
1. Veranstalter
Die Veranstaltungen werden von der Objekt Hochhaus Bielefeld Betriebsgesellschaft mbH, nachfolgend „Heins“ genannt, angeboten oder durch einen externen Veranstalter.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die sich im Vorfeld über die dafür vorgesehene Website verbindlich angemeldet und den AGB zugestimmt haben.
3. Mindestteilnehmerzahl und Durchführung
Die Veranstaltung findet nur statt, wenn eine wirtschaftlich notwendige Mindestanzahl an Tickets verkauft wurde.
Wird diese nicht erreicht, kann die Show abgesagt werden.
In diesem Fall werden bereits gezahlte Tickets vollständig erstattet.
3b. Absage oder Verschiebung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Dinner Abend und den Bar Abend aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen absagen oder verschieben.
- Absage: Ticketpreis wird vollständig erstattet.
- Verschiebung: Tickets behalten ihre Gültigkeit oder werden auf Wunsch erstattet.
Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Schadensersatz – bestehen nicht.
3c. Rückerstattungen / Stornierungen durch Besucher
- Eine Rückgabe oder Stornierung gekaufter Tickets durch den Besucher ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Bei Verlust eines Tickets erfolgt keine Erstattung.
- Eine Erstattung erfolgt nur, wenn die Veranstaltung offiziell abgesagt oder verschoben wird.
- Kann ein Besucher aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4. Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die Teilnahme an einer Veranstaltung sind vorab zu entrichten. Eine Rückerstattung des gezahlten Betrags – etwa bei Nichterscheinen – ist ausgeschlossen.
5. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Heins übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die währenddessen entstehen.
Ebenso wird keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder sonstigen persönlichen Gegenständen übernommen – insbesondere nicht für Garderobe.
Für durch Teilnehmende verursachte Schäden an Einrichtungen oder Inventar des H1 Gebäudes haften die Verursacher in vollem Umfang.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen sind.
6. Hausordnung & Sicherheit
Mit der Teilnahme verpflichten sich alle Teilnehmenden zur Einhaltung der Hausordnung des H1 Gebäudes.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Benutzungsordnung behält sich Heins Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der Teilnahme vor. Durch das Lesen der Benutzungsordnung vor Ort oder online gilt diese als zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Benutzungsordnung behält sich Heins Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der Teilnahme vor.
Teilnehmende werden gebeten, sich bei Veranstaltungsbeginn über die Lage von Notausgängen zu informieren. Im Notfall ist ein Rettungswagen über den Notruf 112 zu verständigen.
Sämtliche Notausgänge sind außer im Notfall stets geschlossen zu halten und nicht zu betätigen. Es ist sicherzustellen, dass die Notausgänge nicht versperrt und frei zugänglich sind; Rettungswege sind stets freizuhalten. Erste-Hilfe Materialien befinden sich im jeweiligen Raum an den gekennzeichneten Stellen. Meldeeinrichtungen für Notrufe sind durch die jeweiligen Benutzer:innen selbst vorzuhalten (Mobilfunkgerät).
7. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen
Der Veranstalter kann im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen anfertigen.
Mit Betreten des Veranstaltungsortes stimmt der Besucher einer möglichen Veröffentlichung zu.
8. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung und Zahlung erkennen die Teilnehmenden diese AGB verbindlich an. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
