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AGB Heins turnt

Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Heins turnt“


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Yoga- / Sportkursen im H1 Gebäude

 

1. Veranstalter Die Yogakurse werden von der Objekt Hochhaus Bielefeld Betriebsgesellschaft mbH, nachfolgend „Heins“ genannt, angeboten und durch eine externe Yoga-Lehrerin durchgeführt.

 

2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die sich im Vorfeld über die dafür vorgesehene Website verbindlich angemeldet und den AGB zugestimmt haben

 

3. Kursdurchführung und Teilnehmerzahl Die Durchführung der Yogakurse ist an eine Mindestteilnehmerzahl von zehn (10) Personen gebunden. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, behält sich Heins das Recht vor, die jeweilige Yogastunde abzusagen. In diesem Fall wird keine Rückerstattung vorgenommen, sondern ggf. ein Ersatztermin angeboten.

 

4. Zahlungsbedingungen Die Kosten für die Teilnahme an einer Yogastunde sind vorab zu entrichten. Eine Rückerstattung des gezahlten Betrags – etwa bei Nichterscheinen – ist ausgeschlossen.

 

5. Haftungsausschluss Die Teilnahme an den Yogakursen erfolgt auf eigene Gefahr. Heins übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die während der Yogastunden entstehen. Ebenso wird keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder sonstigen persönlichen Gegenständen übernommen – insbesondere nicht für Garderobe. Für durch Teilnehmende verursachte Schäden an Einrichtungen oder Inventar des H1 Gebäudes haften die Verursacher in vollem Umfang.

 

6. Hausordnung & Sicherheit Mit der Teilnahme verpflichten sich alle Teilnehmenden zur Einhaltung der Hausordnung des H1 Gebäudes. Im Falle eines Verstoßes gegen die Benutzungsordnung behält sich Heins Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der Teilnahme vor. Durch das Lesen der Benutzungsordnung vor Ort oder online gilt diese als zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Im Falle eines Verstoßes gegen die Benutzungsordnung behält sich Heins Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der Teilnahme vor. Teilnehmende werden gebeten, sich bei Kursbeginn über die Lage von Notausgängen zu informieren. Im Notfall ist ein Rettungswagen über den Notruf 112 zu verständigen. Sämtliche Notausgänge sind außer im Notfall stets geschlossen zu halten und nicht zu betätigen. Es ist sicherzustellen, dass die Notausgänge nicht versperrt und frei zugänglich sind; Rettungswege sind stets freizuhalten. Erste-Hilfe Materialien befinden sich im jeweiligen Raum an den gekennzeichneten Stellen. Meldeeinrichtungen für Notrufe sind durch die jeweiligen Benutzer:innen selbst vorzuhalten (Mobilfunkgerät).

 

7. Schlussbestimmungen Mit der Anmeldung und Zahlung erkennen die Teilnehmenden diese AGB verbindlich an. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Der wohl charmanteste Gastgeber der Stadt. Mitten im Herzen von Bielefeld im revitalisierten H1 ist man gern zu Gast. Ob Schreibtisch oder Speisen – hier findet jeder seinen Platz.

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